Allgemeines Spielplan / Tabelle Regeln Walking Football

 

 
Rahmenspielordnung für die Fußball-Sparte Spielbestimmungen für Fußballspiele in der Halle
  §1 Allgemeines
  §2 Spielberechtigung
  §3 Spielsystem
  §4 Spielwertung
  §5 Spieldauer
  §6 Spielverlegung
  §7 Spielordnung
  §8 Spieleraustausch
  §9 Feldverweise und Zeitsrafe
  §10 Sportgericht
  §11 Inkrafttreten
  1.
  2. Ball
  3. Anstoß
  4. Abstoß
  5. Freistöße
  6. Eckstöße
  7. Strafstoß
  8. Einwurf
  9. Bande
  10. Abseits
  11. Torwartspiel
  12. Hochspielen
  13. Spielzeit
  14. Schiedsrichter
  15. Verwarnungen, Zeitstrafen und Feldverweise
  16. Zahl der Spieler
  17. Spielerwechsel
  18. Überzählige Spieler
  19. Torerzielung
  20. Abstand vom Ball
  21. Schienbeinschoner
  22. Grätschen
  23. Ermittlung des Gruppen- oder Turniersiegers
  24. Entscheidungsschießen
  25. Spielabbruch
  26. Schuhe
  27. Spielberichtsbogen
  28. Verstöße

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Sparte: Fußball

§1 Allgemeines

  1)   Die Fußballspiele innerhalb des BSV – werden nach den Regeln des SHFV und des LBSV ausgetragen. Eine Änderung dieser Spielordnung tritt nur mit Beginn eines neuen Spieljahres in Kraft.
 
2)
  Der Vorstand ist berechtigt jederzeit eine Änderung dieser Ergänzung zur Rahmenspielordnung vorzunehmen, wenn er erkennt, dass:
    a)   die zur Austragung kommenden Spiele nicht mehr in einen dem Sport würdigen Rahmen durchgeführt werden können und
    b)   der Schutz zur Gesunderhaltung der Sporttreibenden nicht mehr ausreicht.

 
3)
  Jährlich einmal vor Beginn der Saison ist vom Vorstand eine Versammlung einzuberufen. Anträge zur Versammlung sollen spätestens 14 Tage vor dem Termin dem Vorstand zugeleitet werden.
 
4)
  Der Vorstand ( Sportwart ) hat den beteiligten Mannschaften mindestens 14 Tage vor Beginn der Spielzeit einen Spielplan für die erste Spielserie zu übermitteln.
 
5)
  Die im Spielplan erst genannte Mannschaft gilt den Regeln entsprechend als ausrichtende (bauende) Mannschaft; im Bedarfsfall hat sie mit einer Ausweichtracht anzutreten.
 
6)
  Die ausrichtende Mannschaft ist verantwortlich für die Übergabe des ausgefüllten Spielberichtes einschließlich der Spielerpässe beider Mannschaften vor Beginn des Spieles an den Schiedsrichter.
 
7)
  Die ausrichtende Mannschaft hat den Spielplatz ordnungsgemäß herzustellen. Er gilt als ordnungsgemäß, wenn er entweder gekreidet oder ausreichend mit Fahnen (Absperrhütchen) gekennzeichnet ist.

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§2 Spielberechtigung

  1)   Spielberechtigt sind nur Spieler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Spieler, die das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen der BSG – (Betriebssportgemeinschaft) oder einer FSG – (Freizeitsportgemeinschaft) die Genehmigung der Erziehungberechtigten vorlegen, dass die jugendlichen Spieler in den oben genannten BSG / FSG spielen dürfen.
 
2)
  Spieler ab Verbandsliga haben keine Spielberechtigung.
 
3)
  Jeder Spieler muss im Besitz eines gültigen Spielerpasses sein. Für die Richtigkeit der Eintragungen trägt die jeweilige BSG / FSG – die Verantwortung. Im Einzelfall ist ein Spieler auch spielberechtigt, sofern ein Spielerpassantrag beim Fußball Obmann vorliegt.

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§3 Spielsystem

  1)   Die Spiele werden in einer einfachen Runde, jeder gegen jeden innerhalb der Staffel, ausgetragen. Bei Punktgleichheit entscheiden das Torverhältnis nach dem Subtrationsverfahren. Ergibt sich auch dann Übereinstimmung, wird ein Entscheidungsspiel angesetzt. Pokalspiele werden nach den jeweiligen Pokalausschreibungen durchgeführt.
 
2)
  Wird ein Spiel abgebrochen, muß nach der Satzung des BSV – Bad Bramstedt eine Entscheidung hinsichtlich der Spielwertung getroffen werden.

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§4 Spielwertung

  1)   Spiele von Mannschaften, die im Laufe der Spielserie zurückgezogen werden, werden als nicht ausgetragen gewertet.
 
2)
  Nichtantreten einer BSG / FSG – zu Spielen:
Tritt eine Mannschaft während der laufenden Spielserie dreimal unentschuldigt nicht an, wird sie vom laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen.
Der Spielplan gilt als Bestandteil der Rahmenspielordnung.
Bei jedem unentschuldigtem Nichtantreten einer Mannschaft wird diese mit einer Strafe von 10,- € belegt bis zum entgültigen Ausschluss.
Als entschuldigt gilt, wenn der Sportwart und Schiedsrichter 24 Stunden vor Spielbeginn benachrichtigt werden.
 
3)
  Jedes gewonnene Spiel wird mit 3 Punkten gewertet.
Bei unentschieden ausgetragenen Spielen erhält jede Mannschaft 1 Punkt.
Verlorene Spiele werden mit 0 Punkten gewertet.
 
4)
  Jedes Spiel wird mit 0 Punkten und verloren gewertet, wenn die BSG / FSG :
    a)   einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lassen,
    b)   mit weniger als 4 Spielern antritt,
    c)   zu spät zum Spiel antritt – 30 Minuten – oder unentschuldigt fernbleibt,
    d)   den Platz nicht ordnungsgemäß herrichtet,
    e)   falsch ausgefüllte Spielberichte bis spätestens nach dem Spiel NICHT berichtigt hat,
    e)   mit einem Spielerpass, der unzutreffende Eintragungen enthält, antritt.

 
5)
  Die BSG / FSG die nicht gegen die oben genannten Punkte a – f verstoßen hat, erhält 3 Punkte.

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§5 Spieldauer

  1)   Die Spieldauer beträgt im laufenden Spielbetrieb 2 x 40 Minuten. Abweichende Spieldauer kann im Einzelfall zwischen den BSG / FSG und dem Schiedsrichter vor dem Spielbeginn festgelegt werden. Bei Pokalspielen gelten die Bestimmungen der Ausschreibung.
 
2)
  Am Elfmeterschießen dürfen nur die Spieler teilnehmen, die sich beim Schluß der regulären Spielzeit für ihre Mannschaft im Spielfeld befanden. Die Spielwertung – gewonnen – verloren – oder Neuansetzung wird vom Fußball Obmann entschieden. Die Mannschaften werden von der Entscheidung durch den Fußball Obmann schriftlich oder mündlich benachrichtigt.

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§6 Spielverlegung

  1)   Eine Spielverlegung muß 24 Stunden vor der angesetzten Zeit (lt. Spielplan) beim Sportwart beantragt werden. Dieser entscheidet entgültig über eine Verlegung.

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§7 Spielordnung

  1)   Für BSG / FSG – mit 2 oder mehreren Mannschaften:
    a)   Bei 2 oder mehreren gemeldeten Mannschaften hat die BSG / FSG – gesonderte Aufstellungen dem Verband – BSV – vor Beginn der Spielserie oder Pokalturniere einzureichen, aus denen ersichtlich ist, welcher Spieler in der ersten bzw. in der zweiten oder weiteren Mannschaft spielt. Die Aufstellung muss unaufgefordert 5 Tage vor dem ersten Spieltag beim Fußball Obmann vorliegen.
    b)   Spieler dürfen einmalig pro Spielserie in eine andere Mannschaft der gleichen BSG / FSG – umgemeldet werden. Eine nochmalige Ummeldung des selben Spielers ist nicht möglich.

  2)   Die Spielabsagende Mannschaft hat sich um einen neuen Spieltermin eigenverantwortlich zu kümmern. Der neue Spieltermin ist 1 Woche nach Absage dem Fußball Obmann mitzuteilen. Erfolgt die Spielabsage am Spieltag, so hat die absagende Mannschaft den Schiedsrichter zu entschädigen und zwar mit 50 % der Schiedsrichtergebühr.

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§8 Spieleraustausch

  1)   Während eines Spieles können beliebig viele Spieler ausgewechselt werden. Die eingesetzten Spieler müssen im Spielbericht eingetragen werden. Spieler, die bereits in einem Spiel mitgewirkt haben und ausgetauscht wurden, können beliebig oft wieder eingesetzt werden.

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§9 Feldverweise und Zeitsrafe

  1)   Jeder des Feldes verwiesene Spieler bleibt automatisch solange gesperrt, bis der BSG / FSG – vom Sportgericht die Freigabe mitgeteilt worden ist. Das Sportgericht tagt innerhalb der nächsten 48 Stunden, nach erhalt des Passes und des Spielberichtes. Darüberhinaus bleibt der Spieler solange gesperrt, bis der Spielerpass beim Sportwart abgeholt worden ist.
 
2)
  Zeitstrafe:
Der Schiedsrichter hat die Möglichkeit, nach seinem Ermessen bei unsportlichem Verhalten auf dem Spielfeld eine einmalige Zeitstrafe von 10 Min. pro Spieler auszusprechen. Ein auf Zeit herausgestellter Spieler hat sich außerhalb des Spielfeldes an der Spielfeldmittellinie aufzuhalten. Darüberhinaus ist der Schiedsrichter berechtigt, einen auf Zeit des Feldes verwiesenen Spieler für weiteres unsportliches Verhalten außerhalb des Spielfeldes endgültig des Feldes zuverweisen.

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§10 Sportgericht

  1)   Das Sportgericht setzt sich wie folgt zusammen:

In erster Instanz:
1 Mitglied aus dem geschätsführenden Vorstandes
2 neutrale BSG / FSG – Vertreter

Einspruch gegen das Urteil der ersten Instanz muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen; gerechnet vom Zustellungstag des Urteils (Poststempel).

In zweiter Instanz:
2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
3 neutrale BSG / FSG – Vertreter (die BSG / FSG Vertreter der zweiten Instanz dürfen nicht die gleichen der ersten Instanz sein)

Die zweite Instanz tagt innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Einspruchs. Das Urteil der zweiten Instanz ist endgültig.

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§11 Inkrafttreten

  1)   Diese Rahmenspielordnung des BSV Bad Bramstedt löst die bisherige Rahmenspielordnung vom 01.09.2009 ab.

So beschlossen auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 06.03.2013.

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  Unterschriften:

1. Vors.
Uwe Masurek

Sportwart
Hans-Hermann Kröger

2. Vors.
Jan Löffler

 


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Spielbestimmungen für Fußballspiele in der Halle

BSV Bad Bramstedt und Umgebung e. V. von 1974

1. Fußballspiele in der Halle werden nach den Fußballregeln und Durchführungsbestimmungen des DFB und SHFV ausgetragen
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2.

Ball
  Der Spielball soll in Größe und Gewicht dem normalen Spielball entsprechen.
Die Verwendung von besonderen Hallenfußbällen ist möglich.
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3.

Anstoß
  Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt von der Turnierleitung aus gesehen von links und rechts und hat Anstoß.
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4.

Abstoß
  Hat der Ball die Torlinie oder Torbande überschritten – ohne dass ein Tor erzielt wurde -, nach dem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch flachen Abstoß (ruhender Ball) wieder ins Spiel bringen.
Der Ball ist erst wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat.
Kein Gegenspieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist.
Erfolgt der Torabwurf oder Torabstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne das ein anderer Spieler den Ball berührt oder dass der Ball in der eigenen Spielhälfte den Boden (die Bande zählt hier nicht) berührt hat, so ist auf indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden.
Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert in der Hand gehalten hat. Die Vorteilbestimmung findet Anwendung.
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5.

Freistöße
  Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Innerhalb des Strafraums verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der parallel zur Torlinie verlaufenden Strafraumlinie von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Sollte kein echter Strafraum vorhanden sein, gilt die 6m-Linie des Handballfeldes als Strafraumbegrenzung.
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6.

Eckstoß
  Überschreitet der Ball die Torlinie oder Torbande nachdem er zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft (einschließlich des Torwarts) berührt oder gespielt wurde, so ist vom einen Spieler der angreifenden Mannschaft ein Eckstoß auszuführen.
Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden.
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7.

Strafstoß
  Bei der Ausführung des Strafstoßes müssen sich die Spieler außerhalb des Straf- bzw. Torraumes und innerhalb des Spielfeldes und hinter dem Ball befinden sowie mindestens 3 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. Der Strafstoß wird aus dem Stand ausgeführt. Ein Ausfallschritt ist erlaubt.
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8.

Einwurf
  Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen.
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9.

Bande
  Es darf mit Bande gespielt werden.
Geht der Ball auf die Tribüne, wird das Spielen durch Einrollen der gegnerischen Mannschaft fortgesetzt.
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10.

Abseits
  Die Abseitsregel ist aufgehoben.
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11.

Torwartspiel
  Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, darf er den Ball nicht mit den Händen berühren.
Geschieht dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß auf der Torraumlinie zu verhängen.
Berührt der Torwart den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ebenfalls ein indirekter Freistoß auf der Torraumlinie zu verhängen.
Der Torwart darf seinen Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles.
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12.

Hochspielen
  Wird der Ball gegen die Decke oder herabhängende Gegenstände geschossen, ist für die gegnerische Mannschaft unterhalb des Berührungspunktes auf indirektem Freistoß zu entscheiden.
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13.

Spielzeit
  Die Spielzeit kann bis zu 15 Minuten betragen. Bei Turnieren mit einer Spieldauer über 15 Minuten pro Spiel müssen die Seiten gewechselt werden.
Die Spielzeit läuft beim Seitenwechsel weiter.
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14.

Schiedsrichter
  Die Spiele werden nur von anerkannten Schiedsrichtern geleitet.
Zeitnahme, An- und Abpfiff erfolgt durch die Turnierleitung. Bei längerer Unterbrechung wird die Zeit gestoppt.
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15.

Verwarnungen, Zeitstrafen und Feldverweise
a) Zeitstrafe 2 Minuten
Die Mannschaft kann nach Ablauf von zwei Minuten wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Dabei kann es sich auch um den Spieler handeln, der die pers. Strafe erhalten hat.
b) Feldverweis durch Zeigen der „roten Karte“ und Ausschluss vom Turnier (für den Spieltag!)
Die Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweise auf Zeit oder mit der roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die ursprüngliche Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat.
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16.

Zahl der Spieler
  Eine Mannschaft kann aus bis zu 12 Spielern bestehen, von denen je nach Spielfeldgröße bis zu 5 (1 Torwart und 4 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen.
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17.

Spielerwechsel
  Die Auswechselung der Spieler erfolgt „fließend“ und beliebig oft von der eigenen Torauslinie.
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18.

Überzählige Spieler
  Hat eine Mannschaft einen Spieler zuviel auf dem Platz, wird dieser für 2 Minuten des Feldes verwiesen. Das Spiel wird mit indirektem Freistoß dort, wo der Ball sich bei der Spielunterbrechung befand, fortgesetzt.
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19.

Torerzielung
  Aus der eigenen Hälfte kann ein Tor erzielt werden. Dieses gilt nicht für den Torwart, wenn er den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt.
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20.

Abstand vom Ball
  Beim Anstoß und allen anderen Spielfortsetzungen ist ein Abstand von 3 Metern zum Ball einzuhalten.
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21.

Schienbeinschoner
  Das Tragen von Schienbeinschonern ist zwingend vorgeschrieben.
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22.

Grätschen
  Grätschen in der Halle ist grundsätzlich verboten und wird mit einem Freistoß geahndet.
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23.

Ermittlung des Gruppen- oder Turniersiegers
  Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Gruppenspiele entscheidet zunächst die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand, so entscheidet das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endet dieser Vergleich unentschieden, entscheidet ein Strafstoßschießen aus dem Stand. Ein Ausfallschritt ist erlaubt. Ein Nachschuss ist nicht möglich.
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24.

Entscheidungsschießen
  Endet in der „KO – Runde“ ein Spiel die Verlängerung nach Zeitablauf unentschieden, wird der Sieger durch ein Schießen durch Strafstoß entschieden. (Zunächst 3 Spieler, danach nach dem KO-System.) Strafstoßschießen erfolgt analog zu Punkt 7. Ein Nachschuss ist nicht möglich.
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25.

Spielabbruch
  Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als 3 verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden.
Bei Verringerung einer Mannschaft durch eine „Zeitstrafe“ ist die Zeitstrafe solange auszusetzen bis sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler auffüllen kann.
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26.

Schuhe
  Es darf nur mit Turnschuhen mit nichtfärbender Sohle gespielt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Spielausschluss.
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27.

Spielberichtsbogen
  Die BSG`en tragen die teilnehmenden Spieler auf dem Spielberichtsbogen ein und geben diesen zusammen mit den Spielerpässen vor Spielbeginn unterschrieben vom Mannschaftsführer, beim Schiedsrichter oder der Turnierleitung ab.
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28.

Verstöße
  Bei groben Verstößen gegen die Turnierbestimmungen oder bei grobem Foulspiel und Beleidigungen behält sich die Turnierleitung vor, weitere Maßnahmen gegen einzelne Spieler oder Mannschaften zu ergreifen. (z. B. Ausschluss vom Turnier!)
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Bad Bramstedt, den 06.03.2013
f. d. R.
Jan Löffler (2. Vorsitzender)

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