Bad Bramstedt, den 28.08.2021

BSV – Aktuell

Stand August 2021

Zu den Aktivitäten unserer Sparten im Betriebssportverband Bad Bramstedt (BSV), folgende Informationen:

Aqua Power hat noch Sommerpause wird aber lt. Beschluss des Vorstandes nach Abwägung der sehr hohen Hygieneanforderungen im Bad, in diesem Jahr nicht mehr starten.

Badminton ist aktiv zu regulären Zeiten (ab 20:00 Uhr) in der Halle der Grundschule Storchennest unter Einhaltung der Hygieneregeln (Abstand halten, Lüften, Kontaktdaten erfassen usw…)

Boxfitness findet zurzeit draußen statt. Treffpunkt ist jeweils 20:00 Uhr an der Sporthalle Grundschule Maienbeeck. Die Sparte trainiert ohne Körperkontakt. Die Sparte wird erst im Herbst wieder in die Halle gehen.

Eltern-und-Kind-Turnen wird am 27.08.2021 wieder in der Grundschule Storchennest ab 16:00 Uhr starten.

Fitness Mix ist je nach Wetterlage draußen oder in der Halle aktiv. Treffpunkt immer dienstags um 19:30 Uhr an der Schule Storchennest.

Radler treffen sich im Abstand von zwei Wochen am Roland in Bad Bramstedt. Die Touren werden zu Beginn der Ausfahrt abgesprochen. Nächste Ausfahrt, am 02.September um 16.00 Uhr.

Seniorengymnastik 60 plus ist seit 11.08.2021 wieder aktiv. Immer ab 15:00 Uhr in der Sporthalle der Grundschule am Bahnhof.

Step Aerobic findet in der Halle der Grundschule Storchennest statt. Immer freitags ab 19:00 Uhr.

Nordic Walking natürlich immer draußen unter den üblichen Coronabedingungen mit Abstand und Erfassung der Kontaktdaten.

Unter www.bsv-badbramstedt.de sind die Ansprechpartner unter der Rubrik Sparten zu finden.

Gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung für Schleswig-Holstein dürfen ab 23.08.2021 nur noch Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung in geschlossene Räume (Sporthallen), wenn diese getestet sind.

Das bedeutet: an den Sportangeboten des BSV Bad Bramstedt innerhalb von Sporthallen, darf nur noch teilnehmen, der geimpft, genesen oder getestet ist, sowie Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler unter 18, wenn sie mittels einer Bescheinigung nachweisen können, dass sie regelmäßig zweimal die Woche getestet werden. 

1. Begrifflichkeiten:

– Geimpft ist, wer dies mittels Bescheinigung/Impfpass oder entsprechender App nachweisen kann. Die zweite Impfung (außer Impfstoff von Johnsen & Johnsen nur eine Impfung) muss mind. 2 Wochen zurückliegen.

– Genesen ist, wer einen Genesungsnachweis vorlegen kann. Dies kann ein positiver PCR-Test sein, der mind. 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

– Getestet ist, wer einen negativen Antigentest oder einen negativen PCR-Test nachweist. Der Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Schlatermund
Pressewart